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Handelskammer Bremen und IHK Bremerhaven bedauern Verzögerung bei Weservertiefung

Handelskammer Bremen und IHK Bremerhaven bedauern Verzögerung bei Weservertiefung HK Bremen

Mängel am Planfeststellungsbeschluss müssen jetzt zügig beseitigt werden

Mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bedauern die Handelskammer Bremen sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bremerhaven die weitere Verzögerung bei der Weservertiefung. Sie fordern alle beteiligten Akteure dazu auf, die Mängel am Planfeststellungsbeschluss zügig zu beheben. Als grundsätzlich positiv bewerten beide Kammern die Tatsache, dass der geplante Ausbau von den Richtern in Leipzig generell nicht in Frage gestellt wird.

Aus Sicht der Kammern ist die Weservertiefung eines der zentralen Infrastrukturvorhaben für die bremischen Häfen. Eine weitere Verzögerung sei mit gravierenden Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Westhäfen Rotterdam, Antwerpen und Zeebrügge verbunden. Die Handelskammer Bremen und die IHK Bremerhaven warnen vor einem schleichenden Verlust von Umschlag und Arbeitsplätzen in Bremen und Bremerhaven, wenn die Maßnahme nicht wie geplant umgesetzt wird. Aufgrund des überragenden gesamtwirtschaftlichen Nutzens sei der Ausbau von Unter- und Außenweser nicht nur für die Metropolregion, sondern auch für die gesamte exportorientierte Wirtschaft in Deutschland von großer Bedeutung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, bestimmte Fragestellungen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Zudem müssen Teile des Planfeststellungsbeschlusses durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion nochmals überarbeitet werden. Damit bleibt weiterhin unklar, wann und in welchem Umfang die bereits 2011 planfestgestellte Maßnahme umgesetzt werden kann.

Quelle: Handelskammer Bremen

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